Anklage unerwünscht!: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
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Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
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Der alte Volksspruch: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" erinnert zwar an das finstere Mittelalter und wir leben schließlich heute in der Bundesrepublik Deutschland, einer sogenannten repäsentativen Demokratie mit einer Gewaltenteilung und unabhängigen Richtern. Außerdem sagt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 3, Abs. 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Diese wunderschönen Worte lernt man jedenfalls als junger Mensch in der Schule.

Die entscheidende Frage ist jedoch, wie sieht die Realität im "modernen" Deutschland von heute aus, wenn es um Gewaltenteilung, Recht, Gerechtigkeit und die Unabhängigkeit der Justiz geht. Wird hier nicht wieder wie im Mittelalter mit zweierlei Maß gemessen? Falls tatsächlich einmal ein Steuerhinterzieher, der Millionen am Finanzamt vorbei nach Liechtenstein verschoben hat, vor Gericht steht oder wenn es um Anlagebetrug im ganz großen Stil geht, dann werden hinter den verschlossenen Türen des Gerichts "Deals" getroffen, damit die Strafe niedriger ausfällt.

Handelt es sich dagegen um die fristlose Kündigung einer Kassiererin und einen Pfandgutschein im Wert von 1,30 Euro, dann genügt dem Gericht bereits ein Verdacht. Beweise sind hier überflüssig.

Offensichlich ist nicht nur unser politisches System inzwischen korrupt, sondern auch große Teile der Justiz.
Eine Rezension von Artikel 20 Grundgesetz > Bundesrepublik Deutschland
vom 2. August 2009
Kundenrezensionen:
12. Licht und Schatten
11. Korruption in Politik und Justiz in Deutschland
10. lesenswert
9. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. (die aktuell angezeigte Rezension)
8. Boulevard-Niveau ohne roten Faden
7. ein durch und durch misslungenes Buch
6. Augen auf!
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