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| Ermitteln verboten!: Warum die Polizei den Kampf gegen die Kriminalität aufgegeben hat von
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Roth weist in seinen Veröffentlichungen seit Jahren darauf hin,
• • • • • (bewertet mit 3 von 5 Punkten)
dass das organisierte Verbrechen eine Gefahr für die Demokratie ist, weil es bestrebt ist, durch ein System von Korruption Politiker und Verwaltungsbeamte in seine Macht zu bekommen. Hier die warnende Stimme zu erheben, ist ohne jeden Zweifel verdienstvoll. Zutreffend abeitetet auch heraus, dass im Bereich der inneren Sicherheit Qualitätseinbußen bei Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten zu beklagen sind, weil an Personal- und Sachmitteln gespart wird, dass die Verwaltungsreformen zu mehr Bürokratie und geringerer Effizienz führte und dass im Bereich der Geldwäsche eine Beweislastumkehr ein sicheres Mittel wäre, um aus Straftaten stammende Gelder aus dem Verkehr ziehen zu können (eine Reform,die am Widerstand der CDU/FDP scheiterte). Auf der anderen Seite ist dieses Buch aber zu wenig analytisch und zu journalistisch. Aufgeregt versucht er zu beweisen, dass hinter der Misere die Kräfte des Bösen gezielt walten und so wird immer alles und jedes zum Skandal aufgebauscht. Als Beleg für die These, dass die Polizei den Kampf gegen die Kriminalität aufgegeben hat, werden im wesentlichen Zitate von Gewerkschaftsführern der Polizei wiedergegeben. Roth ist hier gegenüber seinen Informanten völlig unkritisch und übersieht, dass für diese das Klappern zum Geschäft gehört - man muss halt kassandramäßig immer ein wenig übertreiben und davon sprechen, dass jetzt bald in bestimmten Bereichen garnicht mehr ermittelt werden kann, damit man sich im Getöse des öffentlichen Diskurses Gehör verschaffen kann. Auch beschleicht einen hin und wieder das ungute Gefühl, dass die Recherche zu hektisch und damit unsauber war. Dafür ein Beispiel: Der Verfasser beklagt, dass eine osteuropäische Betrügerbande mit einem Kleinlaster voller Beute ertappt wurde und nur der Anführer in Haft genommen wurde, während die Polizei sich Zustellvollmacht für die weniger großen Lichter geben ließ. Damit man ihnen den Einstellungsbescheid bequem zustellen könne, vermutet Roth. Die Praxis bei der Justiz ist aber eine andere: Dies geschieht, um Tätern, die voraussichtlich eine Geld- oder zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe erhalten werden, die schriftliche Verurteilung (Strafbefehl) zustellen kann, ohne dass dafür komplizierte und kostspielige Auslandsersuchen in Gang gesetzt werden müssen. Hier wäre es sinnvoll gewesen, nicht nur mit dem empörten Polizeibeamten zu sprechen, sondern auch mal bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, zumal sich der Fall im Lande Bayern zutrug, das nicht gerade dafür bekannt ist, mit Straftätern sehr sanft umzuspringen, wie Roth auch an anderer Stelle zutreffend hervorhebt.
Eine Rezension von Tom Kadi > Berlin
vom 26. Februar 2010 | | |
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